Logo Ingenieurbüro Schlatter
Foto Unfallgutachten

Als Kfz-Sachverständiger bieten wir – unabhängig von unserer Tätigkeit i.A. der KÜS – die klassi­schen Kfz-Sach­ver­stän­di­gen-Dienst­leis­tungen an – wie zum Beispiel Scha­den­gut­achten und Be­wertungen an allen Kraft­fahr­zeu­gen und An­hängern. Unab­hängig und frei von Wei­sungen Dritter.

Schadengutachten

Unfall gehabt? Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Oftmals bieten Versicherungen bei Verkehrsunfällen dem Geschädigten eine unbürokratische Abwicklung des Schadens an und schlagen einen «hausinternen» Gutachter vor. Sie sollten wissen, dass Sie als Geschädigter grundsätzlich nicht verpflichtet sind, diesen Vorschlag zu akzeptieren. Der Gutachter ist regelmäßig im Namen seines Auftraggebers tätig, so dass nicht ausgeschlossen ist, dass er in erster Linie dessen Interessen vertritt. Fragen Sie uns.

Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalls sollten Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
Eine Aufnahme des Schadens vor Ort bei Ihnen zu Hause ist selbstverständlich auch machbar.

Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erstellen wir Ihnen schnell und kompetent ein Schaden- oder Beweissicherungsgutachten. Außerdem wird eine evtl. eingetretene Wertminderung ermittelt, so dass Sie diesen Minderwert an Ihrem reparierten Fahrzeug bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.

Oldtimerbewertungen

Sie möchten den Wert eines Fahrzeuges wissen? Für Kauf, Verkauf oder für die Versicherung? Wir sind Bewertungspartner von classic-analytics und ermitteln für Ihr Fahrzeug den tatsächlichen Wert anhand vieler Faktoren wie z. B. Alter, Laufleistung, Zustand, Pflege, Abnutzung, etc.

Technische Beratung

Bei Fragen rund um die Technik Ihres Kraftfahrzeuges sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Wir helfen Ihnen gerne bei technischen Belangen, wie beispielsweise Kostenvoranschlag oder Reparaturkostenrechnung.

Gasprüfungen nach DVGW G 607

Die Flüssiggasanlage in Wohnmobilen oder Caravans muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur oder auch nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.

Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.

Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.

Prüfungen nach UVV/BGV

Gewerbliche Fahrzeuge unterliegen den Vorschriften der Berufsgenossenschaften. Nach der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift Fahrzeuge (BGV D 29) müssen gewerblich genutzte Fahrzeuge mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. Ebenso sind Hebebühnen oder auch Anbauten wie Ladekrane und Ladebordwände nach den entsprechenden Vorschriften auf ihren arbeitssicheren Zustand zu prüfen.